Antwort auf Frage 50
Die
Antwort ist richtig!
Der Sachsenspiegel ist ein Buch, in dem der Ritter Eike
von Repgow Anfang des 13. Jahrhunderts die bis dahin nur mündlich
überlieferten Rechtsgrundsätze aufgeschrieben hat. Da die
Druckkunst noch nicht erfunden war, wurde dieses Buch häufig
abgeschrieben. Der Mönch Hinrich Gloystein fertigte bis zum Jahr
1336 eine Abschrift im Rasteder Kloster an, wobei er gleichzeitig
das Buch in die plattdeutsche Mundart übertrug.
Es gibt heute mit dem Rasteder Sachsenspiegel noch vier erhaltene Abschriften dieses Buches.